DIE EU-BERICHTSPFLICHT ZU
NICHTFINANZIELLEN INFORMATIONEN

Worum geht es?

Die CSR-Richtlinie der EU macht Transparenz über Nachhaltigkeitsthemen verpflichtend. Die Berichtspflicht über die sogenannten „nichtfinanziellen Informationen“ beginnt mit dem Berichtsjahr 2017 und gilt EU-weit für rund 6.000 Unternehmen und 540 Unternehmen in Deutschland. Maßgebend für deutsche Unternehmen ist die Übersetzung in nationales Recht. Bei der formalen Umsetzung haben Unternehmen folgende Optionen:

  • Integration in den Lagebericht
  • eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht
  • Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Lösungen außerhalb des Lageberichts müssen vier Monate nach Bilanzstichtag online verfügbar gemacht werden. Die Orientierung an einem Transparenzrahmenwerk wie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Prinzipien UN Global Compact empfiehlt sich. Unternehmen, die sich dagegen entscheiden, müssen begründen, warum.

Worüber wird berichtet?

Gefragt sind mindestens Informationen zu den Risiken, den Konzepten (samt der Ergebnisse) sowie zu den Due-Diligence-Prozessen hinsichtlich:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Weiterhin soll ein relevantes Set an nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufgeführt werden. Zweck der Angaben ist, ein umfassendes Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit zu vermitteln.

Bestimmte, zur Abgabe einer „Erklärung zur Unternehmensführung“ verpflichtete Unternehmen müssen weiterhin das Diversitätskonzept für Unternehmensführung und Kontrollgremien erläutern.

Unverbindliche Leitlinien der EU Kommission sollen Unternehmen bei der Umsetzung helfen. Ob man sich an diesen oder an einem anderen Standard orientiert, bleibt den Berichterstattern überlassen.

Fällt Ihr Unternehmen unter die CSR-Berichtspflicht?

Hier finden Sie‘s raus

Was Sie tun können

Falls Sie zu CSR berichten müssen oder wollen, haben Sie mehrere Optionen.
Die richtige Wahl hängt von Ihren Zielsetzungen ab.

Abhaken

Die Pflicht loswerden

Abhaken

Sie machen mit wenig Aufwand einen Haken an die Berichtspflicht

Richtig machen

Die Pflicht vor den eigenen Karren spannen

Richtig machen

Sie gehen die Berichterstattung gleich strategisch an. Denn das Thema Nachhaltigkeit geht nicht mehr weg.

Glänzen

Mit der Pflicht Lorbeeren ernten

Glänzen

Sie haben verstanden, dass gut gemanagte und kommunizierte Nachhaltigkeit Ihre Marke stärkt.

Wie wir Sie unterstützen

Die schlanke Lösung zum Einstieg: Der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der Fährmann ist offizieller Schulungspartner

Unsere Orientierungshilfe zur CSR-Richtlinie in Kooperation mit dem DNK.
Hier kostenlos zum Download

Wer wir sind

Die Fährmannschaft.
Wetterfest in Sachen Nachhaltigkeitsstrategie,
Kommunikation und Berichterstattung.

Desiree Schubert

Désirée Schubert

Staatsexamen, MBA Sustainability Management. Versiert in Nachhaltigkeitskommunikation und Nachhaltigkeitsmarketing. Branchenkenntnisse im Bereich Mode und Dienstleistungen, vorrangig in der Versicherungswirtschaft.

Elsa Pieper

Elsa Pieper

Dipl. Kffr., MBA, Master Corporate Coaching (zert. ICF), CTT Practitioner. Spezialisiert auf wertebasierte Unternehmensführung, Nachhaltigkeitsstrategie und Kommunikation. Branchenerfahrungen in Finanzwirtschaft, IT, Luxus, Mode, Pharma, Tourismus.

Meike Frese

Meike Frese

Mag. Art. Komparatistik, umfassende Erfahrung in Konzernberichterstattung, Datenmanagement, Nachhaltigkeitskommunikation und Nachhaltigkeitsratings. Branchenkenntnisse Finanzdienstleister, Mode und Verlagswesen.

 

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