Désirée Schubert hat für das aktuelle Magazin des AMC* einen Beitrag verfasst mit dem Titel „CSR-Berichtspflicht: Wer trägt die Verantwortung?“. Darin beschreibt sie, warum Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft alles Andere als ein „weiches“ Thema ist.

Finanzdienstleister als Schlüsselbranche

Wenn es um eine nachhaltige Entwicklung geht, gelten die Finanzdienstleister als Schlüsselbranche: Sie steuern immense Kapitalströme und verfügen im Zuge ihrer Investitionsentscheidungen über wirkmächtige Hebel – positiver wie negativer Art. Deswegen werden die Versicherer im Rahmen der CSR-Berichtspflicht ausdrücklich dazu verpflichtet, ihre so genannten nicht-finanziellen Informationen offen zu legen (s.u. Infos zum CSR-RUG).

Dass die Versicherer hier im Vergleich zu anderen Branchen weit zurückliegen, haben der AMC und der Fährmann im letzten Jahr in einer gemeinsamen Studie zur CSR-Kommunikation der Versicherer herausgestellt (s.u.).

Nachhaltigkeit ist kein weiches Thema

…und für Versicherer längst kein „nice to have“ mehr. Lassen wir die Chancen, die in dem Thema liegen, einmal kurz beiseite und konzentrieren uns auf die harten Fakten. Wer Nachhaltigkeit nicht ernst nimmt, dem drohen saftige Strafen, und Aufsichtsrat und Vorstand tragen eine besondere Verantwortung. Doch der Reihe nach.

Prüfpflichten des Aufsichtsrats

Das CSR-RUG sieht keine gesonderte inhaltliche Prüfpflicht für die nichtfinanzielle Erklärung vor. Dennoch: Es liegt in der Verantwortung der Aufsichtsräte, die Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Erklärung zu nichtfinanziellen Aspekten zu überprüfen. Das Aktiengesetz wurde dementsprechend erweitert (§ 170 Abs. 1 S. 2 AktG). Ergo: Die inhaltliche Prüfung obliegt dem Aufsichtsrat. Er sollte also mit den Inhalten vertraut sein, denn die Aktionäre haben in der Hauptversammlung Auskunftsrechte zu nichtfinanziellen Erklärungen und Berichten.

Verantwortung des Vorstands

Der Vorstand – als gesetzlicher Vertreter der Aktiengesellschaft – ist zur Erstellung des Lageberichts verpflichtet und trägt seinerseits die Verantwortung für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung samt der inhaltlichen Entscheidungen bezüglich wesentlicher Aspekte und Risiken, die offengelegt werden.

Künftig wird es also zur Normalität gehören, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat im Zuge der Prüfung der Finanzberichterstattung auch die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den nichtfinanziellen Bericht vorlegt.

Unsere Empfehlung

Es sollte bei aller Pflicht nicht nur darum gehen, formale Richtigkeit sicherzustellen, sondern ein reflektiertes und bedachtes Handeln an den Tag zu legen, um langfristig und wahrhaftig nachhaltige Veränderungen zu erreichen. ­

Heißt: Vorstände und Aufsichtsräte sollten sich parallel zur Finanzberichterstattung und Vorbereitung der Hauptversammlung intensiv mit den nichtfinanziellen Erklärungen und Berichten befassen und sich mit den relevanten Aspekten der Nachhaltigkeit vertraut machen. Sprachfähigkeit wird erwartet – von den Aktionären und von weiteren Stakeholdergruppen.

Damit liegt auf der Hand, dass das CSR-RUG zu einer intensiveren Beschäftigung mit nichtfinanziellen Informationen auf Ebene der unternehmerischen Leitungsgremien führt. Genau das hatte die EU im Sinn: Man wollte erreichen, dass finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung die gleiche Aufmerksamkeit des Managements bekommen.

Was passiert, wenn Unternehmen die CSR Berichtspflicht nicht erfüllen

Bei Nichterfüllung des Gesetzes drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro, abhängig von Umsatz und Gewinn. Damit ist die deutsche Gesetzgebung weit über die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie hinausgegangen.

Angesichts dessen lohnt dann doch wieder der Blick auf die Chancen. Denn Nachhaltigkeit zahlt sich mittelfristig finanziell aus. Auch – oder im Besonderen – für Versicherer.

Hintergrundinformationen

Zur CSR-Berichtspflicht (CSR-RUG)

Seit Anfang 2017 ist das sogenannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) oder kürzer die CSR-Berichtspflicht in Kraft.  Die CSR-Richtlinie der EU macht Transparenz über Nachhaltigkeitsthemen verpflichtend.  Demnach sind alle Banken und Versicherer ab 500 MA dazu verpflichtet, seit diesem Jahr sogenannte nicht-finanzielle Informationen offen zu legen. Über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren soll ein umfassendes Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit vermittelt werden.

Weitere Beiträge zum Thema
https://faehrmannschaft.de/eu-kommission-veroeffentlicht-unverbindliche-leitlinien-zur-csr-berichtspflicht/ https://faehrmannschaft.de/der-dnk-und-die-csr-berichtspflicht-eine-orientierung-fuer-anwender/

Zur Studie „CSR-Kommunikation der Versicherer“

In 2017 hat der Fährmann in Kooperation mit dem AMC untersucht, wie wirksam die Branche zu CSR/Nachhaltigkeit kommuniziert. Die Studie belegte: „es gibt noch viel Luft nach oben“. Oder auch: „um die Wirksamkeit der CSR-Kommunikation vieler Versicherer ist es noch nicht allzu gut bestellt.“ Insgesamt konnten die Studienleiterinnen Désirée Schubert und Elsa Pieper nur wenig Exzellentes ausmachen, was gleichwohl Rückschlüsse auf den eher geringen Reifegrad der dahinter liegenden Nachhaltigkeitsstrategien gestattete.

 

*AMC: das moderierte Netzwerk für die Assekuranz (www.amc-forum.de), der Fährmann ist AMC Netzwerk-Partner