Seit Anfang 2017 ist die sogenannte CSR-Berichtspflicht in Kraft. Ende Juni hat die EU-Kommission nun wie angekündigt unverbindliche Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Transparenzpflichten unterstützen.

Die Leitlinien hätten bereits viel früher erscheinen sollen. Grund für die Verzögerung war der Wunsch der EU-Kommission, die aktuellen Arbeiten der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ des Financial Stability Boards zu berücksichtigen. Weiterhin sind Erkenntnisse aus dem bisherigen Umgang mit den Globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals) sowie dem Pariser Klimaabkommen in die Erstellung der Leitlinien mit eingeflossen.

Die Leitlinien sind weiterhin das Ergebnis eines umfangreichen Konsultationsprozesses mit zahlreichen Stakeholdern. Sie sind Prinzipien-basiert und führen mit vielen Praxisbeispielen und Hinweisen auf sinnvolle Kennzahlen durch den Prozess der Generierung belastbarer nicht-finanzieller Informationen. Hilfestellung zur Bestimmung der Berichtsinhalte werden ebenso gegeben wie Hinweise auf Rahmenwerke und Standards sowie Tipps zum Umgang mit den – für einen bestimmten Adressatenkreis verpflichtenden – Umgang mit Angaben zur Diversität der Leitungsgremien.

Sinnvolle Orientierungshilfe

Wir erachten die Leitlinien als gute Hilfestellung und empfehlen den Unternehmen sie – wie andere Orientierungshilfen (z.B. die Standards der GRI oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) – tatsächlich zu nutzen. Dabei sollten deutsche Unternehmen im Blick haben, dass die Umsetzung in nationales Recht richtungsweisend bleibt und die Leitlinien der EU-Kommission rein unverbindlichen Charakter haben.

Hier geht es zu den (englischen) Leitlinien der EU-Kommission.